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Förderrichtlinien


Bitte beachten Sie bei einem Förderantrag folgende Grundsätze:

 

  • Förderanträge können nur schriftlich gestellt werden und sollten einen Umfang von vier DIN A4-Seiten nicht überschreiten.

  • Stellen Sie bitte 1) kurz Ihre Vereinigung vor, 2) das Projektvorhaben selbst sowie 3) bereits geleistete Vorarbeiten bzw. Projekterfahrungen.

  • Aus dem Antrag müssen die genaue Bezeichnung des Trägers, die Rechtsform und die verantwortliche Person hervorgehen.

  • Die Förderung kann Personal- bzw. Honorarkosten und/oder Sachkosten umfassen. Es sollte durch eine Aufstellung der veranschlagten Kosten deutlich werden, wofür die Fördermittel im Einzelnen benötigt wird und welchen Eigenanteil vom Antragsteller übernommen wird (monetär oder in geldwerten Leistungen).

  • Falls ein Teil der Kosten von anderen Stiftungen oder sonstigen Geldgebern (Staat, Kommune, Wirtschaft etc.) gedeckt wird, legen Sie bitte ein Gesamtfinanzierungskonzept bei.

 

Es können von der Stiftung fremde Projekte gefördert oder eigene Vorhaben entwickelt werden. Auch können Individuen durch die Vergabe von Preisen gefördert werden. Zusätzlich sind Vortragsveranstaltungen und Publikationen zum Thema Umwelt und nachhaltige Entwicklung möglich.

 

Bei der Auswahl der Projekte wird auf folgende Kriterien geachtet:

 

  • Effizienz des Mitteleinsatzes

  • nachprüfbarer Erfolg

  • Multiplikatoreneffekt

  • lokal sichtbare Wirkung

  • Modellcharakter für die Allgemeinheit

 

Personen, die mit der Durchführung von Projekten betraut werden, müssen sich durch Kompetenz und Zuverlässigkeit auszeichnen. Es ist wünschenswert, dass die Personen neben der Förderung durch die Stiftung eigene oder fremde Mittel bzw. ehrenamtliche Arbeit einbringen.

 

Falls Sie noch Fragen zur Antragsstellung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle der Stiftung auf.

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